Besser nach dem Kindergartengeld, dem Kindergartenbeitrag oder dem 19% igen Abzug fragen? Verwechseln Sie nicht die verschiedenen Maßnahmen, eine einfache Anleitung

Heutzutage herrscht große Verwirrung über drei Unterstützungsmaßnahmen, die Mütter mit Kindern im Bereich von 0 bis 3 betreffen: Babysitterprämien, Kinderbetreuungsprämien und Steuerbefreiungen für Kindergarten- und Pflegekosten bis zu 19%.

Eine politische Kontroverse, die auf Wahlspekulation abzielt, trug ebenfalls zur Verwirrung bei. Versuchen wir also einfach, die Unterschiede zwischen diesen drei Arten der Unterstützung zu verstehen und welche besser anzufordern sind.

Kindergarten Bonus

90, 91 € monatlich für 11 Monate, daher maximal 1000 € jährlich für diejenigen, die die Kosten für den Kindergartenunterricht physisch finanziert haben, um diesen teilweise zu decken. Der Bonus ist nicht mit dem Abzug von 19% und dem Babysitter-Bonus (siehe unten) kumulierbar, sondern hat auch ein nationales Maximum von 144 Millionen Euro: Im Wesentlichen erhalten diejenigen, die zuerst danach fragen, ihn mit Sicherheit, daher ist es notwendig, die Frage zu stellen so bald wie möglich.

Bonus Babysitter oder Kinderbetreuungsbeitrag

Nicht für jedermann reserviert, sondern nur für berufstätige Mütter, die nach dem Mutterschaftsurlaub diese Beihilfe für maximal 6 Monate (daher für eine begrenzte Dauer, nicht für den gesamten Zeitraum der Kindertagesstätte) innerhalb der folgenden 11 Monate beantragen können. Unterstützung offen für Mitarbeiter und Autonome; Maximal 600 Euro pro Monat, mit denen Sie Babysitting-Dienstleistungen durch Arbeitsgutscheine (alte Gutscheine) bezahlen oder das Geld für den Restbetrag des Kindergartens verwenden können.

Insgesamt können Sie also 3600 Euro für Ihren Kindergarten oder Ihre Haushaltshilfe bezahlen, wenn Sie zur Arbeit zurückkehren. Diese Unterstützung ist nicht nur mit den Krippengeldern und dem Abzug (siehe nächster Absatz) kumulierbar, sondern auch mit dem Elternurlaub.

Die Selbstständigen erhalten den Beitrag für maximal 3 Monate, die Teilzeitbeschäftigten entsprechend der gesetzlichen Tabelle.

Siehe auch : Alle Baby- und Familien-2020-Boni.

19% Abzug

Die Kosten für den Kindergarten können zum Zeitpunkt der Steuererklärung mit 19% bei einer jährlichen Obergrenze von 632 Euro pro Kind abgezogen werden. Diese Maßnahme gilt für jeden, der eine Steuererklärung abgibt.

Was ist am besten zu tun?

Eine Prämisse: Da der Kindergarten- und Babysittergutschein für berufstätige Mütter reserviert ist, haben wir für den Kindergartenbonus für alle bereits einen ersten Filter. Wenn Sie zur Arbeit zurückkehren, versuchen Sie, den Gutschein für den Babysitter und die Zahlung der Gebühr anzufordern, und nutzen Sie dabei die vom Staat garantierten 6 Monate am Ende der Mutterschaftszeit. Nach diesen sechs Monaten lohnt es sich, den 91-Euro-Babybonus pro Monat zu beantragen, der die verbleibende Kindergartenzeit abdeckt, wenn auch mit geringeren Beträgen. Wenn Sie hingegen nicht innerhalb von elf Monaten nach Ende des Mutterschaftsurlaubs wieder arbeiten oder nicht arbeiten, ist es natürlich zweckmäßig, von Anfang an den Asylbonus zu beantragen.

Der Abzug kann in jedem Fall beantragt werden, wenn Sie nicht die Qualifikation haben, auf die beiden oben genannten Boni zuzugreifen.

Also lasst uns nicht verwirren:

  • Die Gutscheine für Babysitter und Kindergärten haben eine Laufzeit von nur sechs Monaten (vierteljährlich für Selbständige) und dienen in gewisser Weise der Erleichterung der Wiedereingliederung: Aus diesem Grund sind sie ausschließlich denjenigen vorbehalten, die arbeiten.
  • Der Kindergartenbonus hingegen ist eine einfache Deckung der Gebühren und hat, vorbehaltlich künftiger gesetzlicher Änderungen, eine viel längere Laufzeit und deckt alle drei Jahre des Kindergartens für 11 Monate pro Jahr ab (die für die Häufigkeit des Nestes) selbst).

Siehe auch : 44 Boni in Italien. Hier ist die komplette Anleitung

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