Für viele berufstätige Mütter und frischgebackene Mütter kann die Wahl zwischen der Rückkehr in den Beruf nach der Geburt und der persönlichen Betreuung ihres Kindes ohne die Inanspruchnahme von Kindermädchen, Großeltern und Kindertagesstätten sehr frustrierend und schmerzhaft sein, insbesondere heute: mit Durch die Pandemie hat das Problem einen wirtschaftlich-finanziellen Aspekt angenommen, der vielleicht sogar noch wichtiger ist als in den vergangenen Jahren.

So traurig sie am Ende auch sein mögen, demoralisiert, ziehen es viele Mütter vor, zu kündigen und das ihnen gesetzlich zustehende Arbeitslosengeld, den NasPi, die Sozialversicherung für Beschäftigung, in Anspruch zu nehmen.

„Auf diese Weise kann eine Fast-Mutter oder eine bereits Mutter über Nacht aufgeben und zu Hause bei ihrem Kind bleiben“, sagt Carolina Casolo, Gründerin von Sportellomamme.com. „Im Jahr 2022 haben sich die Anträge auf freiwilligen Austritt innerhalb eines Lebensjahres des Kindes im Vergleich zu Anfang 2021 vervierfacht, wie die E-Mails belegen, die die Berater des Serviceteams täglich mit dem Betreff der Beratungsanfrage zum Thema erh alten.“ Gelegenheit, die Anforderungen, der bürokratische Prozess, die Rechtsgutachten bei der Bearbeitung des Antrags selbst“.

Lassen Sie uns gemeinsam alles Wissenswerte sehen und mit Hilfe von Beratern die häufigsten Fragen zum Thema freiwillige Kündigung von Müttern beantworten.

Freiwillige Kündigungen für junge Mütter: Was Sie wissen müssen

Wann kann ein freiwilliger Rücktritt eingereicht werden?

Das wirksame Entlassungsdatum muss vor dem Geburtstag des Kindes liegen.

Rücktrittsprozess: Was sind die Schritte?

Um zurückzutreten, müssen Sie:

  1. Senden Sie ein Kündigungsschreiben (auch per E-Mail) an den Arbeitgeber (die in der jeweiligen CCNL festgelegten Kündigungsfristen sind nicht erforderlich und die entschädigungsberechtigten Kündigungstage müssen vom Arbeitgeber bezahlt werden).
  2. Fordern Sie die Ratifizierung des Rücktritts bei der für Ihr Gebiet zuständigen Arbeitsaufsichtsbehörde (Territoriale Arbeitsaufsichtsbehörde) an.
  3. Sobald der Rücktritt vom ITL bestätigt wurde, kann der NASpI-Antrag bearbeitet werden (die Datei kann ab dem letzten im Rücktritt angegebenen Arbeitstag bearbeitet werden).

NASpI für süchtige Mütter

Was ist NASpI und wie funktioniert es?
NASpI – Neue Sozialversicherung für Beschäftigung – ist eine monatliche Arbeitslosenunterstützung, die durch Artikel 1 des Gesetzesdekrets vom 4. März 2015, Nr .22, der die bisherigen Arbeitslosengelder ASpI und MiniASpI bei unfreiwilliger Arbeitslosigkeit ab dem 1. Mai 2015 ersetzt.

Dank des Fornero-Gesetzes ist es möglich, dass untergeordnet berufstätige Mütter, die schwanger sind und bis zum ersten Lebensjahr des Kindes sind, von diesem Stoßdämpfer profitieren können. Tatsächlich weist das INPS-Rundschreiben Nr. 94/2015 darauf hin, dass berufstätige Mütter, die während der „Schutzfrist“ der Mutterschaft freiwillig kündigen, auch Zugang zum NASpI haben, der dreihundert Tage vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beginnt und mit dem ersten Jahr endet Leben des Kindes.

Für welchen Zeitraum wird es anerkannt

Die Vergütung wird maximal für die Dauer der Hälfte der in den letzten 48 Monaten geleisteten Arbeitswochen anerkannt. Tatsächlich haben Sie, wenn Sie in den 48 Monaten vor der Antragstellung stets gearbeitet haben, Anspruch auf 24 Monatsentschädigung.Zusätzlich zum unfreiwilligen Arbeitsausfall sind 13 Beitragswochen in den letzten 48 Monaten und 30 Arbeitstage in den 12 Monaten vor der Antragstellung erforderlich. Es ist sehr wichtig, den Antrag korrekt auszufüllen, um eine Ablehnung zu vermeiden.

Wie der NASpI-Betrag berechnet wird

Der NASpI entspricht 75 % des durchschnittlichen Bruttogrundgeh alts der letzten 48 Monate, für einen Zeitraum, der 50 % der in den letzten 48 Monaten geleisteten Arbeitswochen entspricht.

NASpI für Mütter mit Mehrwertsteuer

Können Mütter mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer NASpI beantragen?

Das NASpI richtet sich nicht an Selbstständige mit einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, es gibt jedoch einige Ausnahmen. Wenn die berufstätige Mutter auch Inhaberin einer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ist und in der Lage ist, innerhalb des Lebensjahres des Kindes aus dem Arbeitgeber auszuscheiden, wodurch die Verpflichtung entsteht, auf das NASpI zuzugreifen, kann dies mit der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vereinbar sein.

Tatsächlich kann sich die Mutter dafür entscheiden, das NASpI monatlich zu erh alten:

  • Bei jährlichen Bruttoeinnahmen zwischen 1 Euro und 4.800 Euro muss INPS benachrichtigt werden, das somit 80 % der Einnahmen aus der betreffenden Tätigkeit von Naspi abzieht.
  • Bei einem jährlichen Bruttoeinkommen über 4800 Euro muss das INPS benachrichtigt werden und das NASpI erlischt.
  • Bei einem Jahreseinkommen von 0 müssen Sie INPS benachrichtigen und erh alten den vollen Zuschuss.

oder

  • Entscheiden Sie sich dafür, NASpI in einer einzigen Lösung im Voraus zu beantragen, ohne Einkommensbeschränkungen für die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer berücksichtigen zu müssen, aber im Bewusstsein, dass Sie nicht für einen Zeitraum wieder eingestellt werden können, der an die Tage der wirksamen NASpI gebunden ist, die fällig gewesen wären. Höchstgrenze 24 Monate.

Es gibt Fast-Mütter und/oder frischgebackene Mütter, die von dieser Erleichterung Gebrauch gemacht haben, die es ihnen gleichzeitig ermöglichte, ihr Kind großzuziehen, indem sie sich ihm ganztägig widmeten und gleichzeitig Spaß daran hatten ein anständiger monatlicher Zuschuss.Da es sich um heikle Eingriffe handelt, empfiehlt es sich, sich stets gut zu informieren und gegebenenfalls einen Fachmann der Branche zu kontaktieren, um keine Fehltritte zu begehen und stets fachkundige Unterstützung zu genießen.

Wenn auch Sie Anspruch auf das NASpI haben, können Sie durch eine kostenlose Registrierung auf https://sportellomamme.com/ Beratung und Unterstützung bei der Antragstellung anfordern: Sie erh alten umgehend eine Antwort und kostenlose ausführliche Informationen über Rufen Sie einen spezialisierten Berater an.

Kategorie: